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Brand- und Rauchschutz



Ein Feuerschutzabschluss hat die Aufgabe, Öffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden gegen den Durchtritt von Feuer zu sichern. Dazu gehören selbstschließende Brandschutztüren bzw. Feuerschutztüren.

Im Allgemeinen werden Feuerschutzabschlüsse in Öffnungen der Trennwände zwischen Nutzungseinheiten sowie in Brandwänden gefordert. Zur Unterteilung von mehr als 30 m langen Fluren sowie zum Schutz von Treppenhäusern vor Durchrauchung müssen Rauchschutztüren eingesetzt werden. In besonderen Fällen sind Brandschutzfenster erforderlich.

Wo Feuerschutzabschlüsse einzubauen sind, ist in den jeweils gültigen Bauordnungen und Sonderbauvorschriften geregelt. In Deutschland gilt in jedem Bundesland eine eigene Bauordnung.

 

Feuerwiderstansklassen

Feuerwiderstandsklassen oder auch Brandschutzklassen sind Klassen, in die Bauteile nach ihrer Feuerwiderstandsdauer eingestuft werden. Die Feuerwiderstandsdauer stellt die Mindestdauer in Minuten dar, während der ein Bauteil bei Prüfung nach DIN 4102 die in dieser Norm gestellten Anforderungen erfüllt.

 

Tabelle – Feuerwiderstandsklassen nach DIN 4102 Teil 2:

 

Feuerwiderstandsklasse
Dauer in Minuten
T30 / F30
≧ 30
T60 / F60
≧ 60
T90 / F90
≧ 90
 
 
 
 

 

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